2. 2.1. Der Beschwerdeführer fordert in Ziffer 2 seines Begehrens die Einsetzung von unabhängigen Verwaltungsrichtern und Gerichtsschreibern. Insbesondere verlangt er die Einsetzung von Gerichtspersonen "mit einer sozialen, human-christlich-grünen Grundhaltung", "die nichts mit dem Kanton Aargau zu tun haben, nicht im Kanton Aargau wohnen" und noch nicht mit ihm "zu tun hatten". Er bringt vor, es sei noch keine seiner Beschwerden vor Verwaltungsgericht je gutgeheissen worden bzw. es sei "zum vorhinein klar, wie entschieden wird, nämlich negativ". In Anbetracht dessen seien "private, ausserordentliche Schiedsrichter ohne staatliche Gebühreninteressen" einzusetzen.