2. Das Gesuch um Bestellung einer anwaltlichen Vertretung wird abgewiesen. 3. Auf das Kostenerlassgesuch wird nicht eingetreten. 4. Es werden keine Kosten erhoben. C. 1. Gegen den Entscheid des Generalsekretariats GKA vom 13. Juni 2023 (zugestellt am 26. Juni 2023) erhob A._____ am 28. August 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: