Die dargestellte Berechnung der Umsatzbasis gewährleistet zusätzlich, dass bloss Unternehmen unterstützt werden, die vor dem 1. Oktober 2020 nicht nur formell Bestand hatten, sondern zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder sie zeitnah entwickelten. Bestünde die Regelung nicht bzw. würde (bei einer Gründung zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020) stets der Umsatz ab der (mitunter schwer zu bestimmenden) Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis Ende 2020 auf ein Jahr hochgerechnet, würden auch Betriebe unterstützt, die allenfalls erst deutlich nach dem 1. Oktober 2020 die Geschäftstätigkeit aufnahmen.