Geschäftstätigkeit abgestellt werden müssen. Es dürfte aber mitunter schwierig sein, diesbezüglich den exakten Zeitpunkt zu ermitteln. Alternativ wurde daher der Handelsregistereintrag bzw. die Gründung als massgebend erklärt. Die dargestellte Berechnung der Umsatzbasis gewährleistet zusätzlich, dass bloss Unternehmen unterstützt werden, die vor dem 1. Oktober 2020 nicht nur formell Bestand hatten, sondern zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder sie zeitnah entwickelten.