Anstellungen seien bei der Beschwerdeführerin indessen erst ab 1. Oktober 2020 erfolgt, weshalb die AHV-Lohnsumme von Fr. 42'584.00 in Wirklichkeit den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020 betreffe. Korrekterweise entfalle die betreffende Lohnsumme auf 92 Tage und ergebe sich hochgerechnet auf ein Jahr ein Betrag von Fr. 506'842.00 (= 42'584.00 / 92 x 365 x 3).