2. Mit Eingabe vom 18. September 2023 verzichtete das DVI, Generalsekretariat, namens des Regierungsrats auf eine Beschwerdeantwort und hielt an den Erwägungen im angefochtenen Entscheid fest. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 17. Januar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: