1. Der Beschluss des Regierungsrates vom 21. Juni 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien für das 2. Halbjahr 2021 Härtefallgelder im Betrage von mindestens CHF 17'089.00 auszuzahlen. 2. Eventualiter sei der Beschluss des Regierungsrates vom 21. Juni 2023 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz resp. den Beschwerdegegner zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Staates.