4.5. Einzugehen ist weiter auf die Rüge der Beschwerdeführenden, das neue Unterwerk sei in Verletzung von Art. 8 USG nicht in die UVP des Projekts - 37 - Optimierung eingeschlossen und im UVB aufgenommen worden. Fraglich ist, ob das neue Unterwerk mit dem Kraftwerk eine Gesamtanlage bildet im oben genannten Sinn (vgl. vorne, Erw. 4.2.2 f.).