Das BAFU verweist in seiner Stellungnahme zum Projekt Optimierung denn auch auf seine Stellungnahme zum Projekt 2013. Insofern hat das BAFU das gleiche Vorgehen gewählt und sich in seiner Stellungnahme auf die Anpassungen und Ergänzungen gegenüber dem Projekt 2013 beschränkt. Es hat die im UVB gewählte Vorgehensweise denn auch nicht beanstandet. Dies gilt ebenso für die kantonalen Umweltschutzbehörden, die das im UVB eingeschlagene Vorgehen übernommen und nicht kritisiert haben.