4.4.2. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, beschränkt sich der UVB Projekt Optimierung auf die gegenüber dem Projekt 2013 erfolgten Projektoptimierungen und Anpassungen. Beurteilt werden lediglich die gegenüber dem Projekt 2013 hinzugekommenen oder angepassten Massnahmen. Die unverändert gebliebenen Massnahmen werden nicht erneut einer Beurteilung unterzogen. Dies ist insofern unproblematisch, als auch für das Projekt 2013 eine UVP durchgeführt und ein UVB erstellt wurde, der sowohl von den kantonalen Umweltschutzfachstellen als auch vom BAFU beurteilt wurde. Das BAFU verweist in seiner Stellungnahme zum Projekt Optimierung denn auch auf seine Stellungnahme zum Projekt 2013.