4.4. 4.4.1. Beim Projekt Optimierung handelt es sich um eine Weiterentwicklung des rechtskräftig bewilligten Projekts 2013, wobei Letzteres im Hinblick auf das "optimierte" Projekt bis zum heutigen Zeitpunkt nur teilweise realisiert wurde. Das Projekt 2013 und das Projekt Optimierung betreffen mithin dieselbe bestehende Anlage und folgen in zeitlicher Hinsicht nah aufeinander. Somit sind der funktionale, der räumliche und der zeitliche Zusammenhang und damit die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Betrachtung im Sinne von Art. 8 USG gegeben. Daran ändert nichts, dass das Projekt 2013 bereits rechtskräftig bewilligt ist.