Unter dem Titel "6 Bilanzierung und Massnahmenübersicht" (UVB Projekt Optimierung, S. 180 ff.), 6.1 Methodik, wird festgehalten, im Rahmen der neuen UVP müsse nicht das ganze Projekt 2013, das bereits als "umweltverträglich" bzw. gesetzeskonform beurteilt worden sei (bestätigt durch das Verwaltungsgericht), infrage gestellt werden. In Absprache mit den zuständigen Fachstellen des Kantons Solothurn und Aargau sei für die Bewertung der Eingriffe die neue Bilanzierungsmethode BESB des BAFU angewendet worden.