4.1.3. Die Beschwerdegegnerin hält dagegen, der UVB berücksichtige sämtliche Massnahmen des bewilligten und des optimierten Projekts. Auf Wunsch des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn seien die Massnahmen auch noch mit der Methode PiU bewertet worden, die in Übereinstimmung mit der damaligen Gesetzeslage als Referenzzustand die Situation ohne Kraftwerk vor über 100 Jahren vorgegeben habe. Die Bewertung zeige, dass die Entfernung des Mitteldamms ausschliesslich mit den bereits im Projekt 2013 bewilligten ökologischen Massnahmen deutlich kompensiert werden könnte. Es handle sich damit um eine gesamtheitliche Betrachtung.