3.6.2. Aus dem angefochtenen Beschluss geht hervor, der nur summarisch begründeten Rüge der fehlenden umfassenden Interessenabwägung stehe bereits der UVB Projekt Optimierung entgegen. Darin würden über 25 Seiten die vorhandenen und damit potenziell betroffenen Pflanzen- und Tierarten sowie ihre Lebensräume erhoben und beschrieben, die Auswirkungen des Vorhabens in der Bau- und Betriebsphase erläutert und die zu deren Vermeidung oder Minderung bzw. zur Wiederherstellung und zum Ersatz vorgesehenen Massnahmen dargestellt. Weiter verwies die Vorinstanz auf den Beurteilungsbericht der kantonalen Umweltschutzfachstellen und die Stellungnahme des BAFU.