Auch das optimierte Projekt 2019 stellt im Vergleich zur aktuell noch bestehenden Situation eine schwere Beeinträchtigung von Denkmal und Ortsbild dar. Gemessen am rechtskräftigen Projekt 2013 stellt das Projekt 2019 hingegen keine zusätzliche Beeinträchtigung des Denkmals und lediglich eine leichte zusätzliche Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung dar. Die negativen Auswirkungen auf das historische Bauwerk und das Ortsbild durch die Beseitigung der relevanten baulichen Werte aufgrund des bewilligten Projektes 2013 sind irreversibel und können deshalb nicht durch denkmalpflegerische Massnahmen zur grösstmöglichen Schonung gemäss Art.