Von der durch das rechtskräftige Projekt 2013 verursachten schweren Beeinträchtigung von Denkmal und Ortsbild ausgehend, stellt die mit dem aktuell zur Diskussion stehenden Projekt 2019 vorgesehene Beseitigung von Turm und Zentrale I aus denkmalpflegerischer Sicht keine zusätzliche Beeinträchtigung dar. Auch dieses Projekt steht zudem in grundlegendem Widerspruch zu den ortsbildlichen Qualitäten der heutigen Anlage im Sinne des in Kapitel 5 konkretisierten Schutzziels.