Die heute bestehende Anlage hat für die Stadt Q._____ und die Region eine hohe industriegeschichtliche Bedeutung. Mit dem Abbruch der Zentrale II, des Kesselhauses sowie weiterer 850 m des Mitteldamms, der mit der Konzession vom 12.12.2016 bewilligt wurde und heute rechtskräftig ist, werden die aufgrund ihres Substanz- und Zeugniswertes denkmalpflegerisch bedeutsamsten Bestandteile des Kraftwerks unwiederbringlich zerstört respektive massiv in ihrer Zeugniskraft geschwächt.