3.2. Die ENHK und die EKD setzten sich im Gutachten vom 22. September 2020 mit dem Kraftwerk Q._____, mit Q._____ als Ortsbild von nationaler Bedeutung und mit dem Stellenwert des Kraftwerks Q._____ im Ortsbild von nationaler Bedeutung auseinander und führten anschliessend zu den Schutzzielen aus: Für das betroffene Gebiet des ISOS-Objekts Q._____ und für das Kraftwerk Q._____ in seinem heutigen Bestand konkretisieren die ENHK und die EKD die folgenden, für die Beurteilung des vorliegenden Bauprojektes relevanten Schutzziele: