Als Wiederherstellungsmassnahmen gelten denkmalpflegerische und baukulturelle Massnahmen, welche die Gesamtsituation eines durch das Vorhaben beeinträchtigten Ortsbilds verbessern können, z.B. eine Instandstellung oder eine Aufwertung. Diese Art von Massnahmen muss stets die Bewahrung der Authentizität der Ortsbilder zum Ziel haben. Sie erfolgt am Ort der Intervention und muss sich auf jeden Fall an den bestehenden städtebaulichen Qualitäten orientieren (Erläuterungen VISOS, S. 11 f.). - 23 -