Vor diesem Hintergrund und mit Blick darauf, dass den Kommissionen insbesondere auch die Aufgabe zukommt, die Schutzziele zu konkretisieren und den Inventareintrag insofern zu ergänzen (vgl. vorne Erw. 2.2.4), und sie selber explizit erkannt haben, dass weder der Kanal noch die Reste des Mitteldamms im ISOS erwähnt sind, ist auf die im Gutachten formulierten Schutzziele abzustellen, die sich nicht nur auf das Kraftwerk, sondern auch auf den Mitteldamm und die beiden Ausleitkanäle beziehen (vgl. vorne Erw. 2.2.5). Wie dem Gutachten zu entnehmen ist, stehen diese in einem historischen und funktionalen Zusammenhang mit dem Elektrizitätswerk und bilden einen integrierenden Anlageteil.