Schützenswerte Einzelelemente haben stets das höchste Erhaltungsziel und die höchste Bedeutung. Ihrer Definition entsprechend werden weder Erhaltungszustand zum Zeitpunkt der Inventarisierung (Aufnahmekategorie) noch architekturhistorische Qualität bewertet, und weil es sich um Einzelbauten oder um Teile von Bauten handelt, sind sie auch nicht nach den räumlichen Qualitäten bewertet.