2.1.2. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Kraftwerksanlage des Kraftwerks Q._____ sei im ISOS aufgenommen. Die ENHK und die EKD seien für die Konkretisierung der Schutzziele zuständig. Gemäss deren Gutachten seien die Substanz und die Wirkung der im ISOS als Einzelelement bezeichneten Kraftwerksanlage ungeschmälert zu erhalten. Davon dürfe nicht grundlos abgewichen werden. Dem ISOS komme bei der Erfüllung von Bundesaufgaben, wie es die Genehmigung eines Wasserkraftwerks darstelle, zudem unmittelbare Wirkung zu. Neben dem Kraftwerksgebäude seien auch die dazugehörige Kanallandschaft mit den beiden Kanälen und dem Mitteldamm Teil des ISOS.