Die Dokumentation in Buchform werde vor Baubeginn zur Verfügung stehen und den Denkmalpflegern der Kantone zur Beurteilung eingereicht (UVB Projekt 2013, S. 191). Aufgrund der Prüfung der Unterlagen und der Ergebnisse in den Einspracheverfahren folgerte der Regierungsrat im Beschluss vom 18. Februar 2015, dass die Nutzung der Wasserkraft mit der geplanten Erneuerung des Kraftwerks am bestehenden Standort unter den in der Konzession, in der definitiven Beurteilung der Umweltschutzfachstellen beider Kantone und den weiteren im Beschluss genannten Auflagen und Bedingungen sowie mit den zu den Einsprachen genannten Zusicherungen im öffentlichen Interesse liege, einen