Die gängige Praxis, wonach Gutachten dieser beiden Kommissionen nicht als einzige, sondern als eine Grundlage unter anderen für den Entscheid über Vorhaben in Bundesinventarobjekten betrachtet werden, wird damit gesetzlich verankert und die Rechtssicherheit im Rahmen der Bewilligungsverfahren gestärkt (Parlamentarische Initiative, Die Eidgenössische Naturund Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin, Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats vom 22. Oktober 2018, BBl 2019 349). Wird auf die Erstellung eines obligatorischen Gutachtens verzichtet, kommt dies einer Schwächung der