Dies ergibt sich auch aus dem Protokoll des im Rahmen des Projekts Optimierung durchgeführten Augenscheins vor Ort durch die ENHK und die EKD. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass ein Mitarbeiter des Departements BVU ausgeführt hat, gegenüber dem geringfügigen bis höchstens mittelschweren (sicher aber nicht schweren) Eingriff in das Bundesinventarobjekt durch das Projekt 2013 liege nun mit dem Projekt Optimierung unwidersprochen ein schwerer Eingriff vor (act. 474). Ob diese Beurteilung korrekt war, ist vorliegend (wie erwähnt) nicht zu prüfen. Vielmehr hätte dies Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den Regierungsratsbeschluss vom 18. Februar 2015 sein müssen.