1.3.2. Aus dem Regierungsratsbeschluss vom 18. Februar 2015 ergibt sich, dass die im Kanton Aargau zuständige Fachstelle, die Abteilung Landschaft und Gewässer, (bereits) im damaligen Verfahren involviert war. So seien die Gesuchsunterlagen vom 31. März 2010 wie auch die überarbeiteten und ergänzten Gesuchsunterlagen vom 22. Oktober 2012 insbesondere den kantonalen Fachstellen wie auch dem BAFU zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die kantonale Umweltschutzfachstelle sei zum Schluss gekommen, der Umweltverträglichkeitsbericht beschreibe und bewerte die Auswirkungen des Projekts in genügendem Umfang. Das Kraftwerk Q.___