sind die kantonalen Entscheidbehörden verpflichtet, dieses einzuholen (JÖRG LEIMBACHER, a.a.O., N. 8 zu Art. 7 NHG in fine). Davon kann nur abgewichen werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG klarerweise nicht vorliegen (Urteil des Bundesgerichts 1C_315/2022 vom 10. November 2023, Erw. 5.3.1).