1.1.3. Das Departement BVU schreibt in seiner Beschwerdeantwort, im Verfahren, das zur rechtskräftigen Bewilligung 2015 geführt habe, sei eine Interessenabwägung vorgenommen worden. Wesentliche Grundlage habe dabei der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zum Projekt 2013 gebildet. Darin seien die Auswirkungen des damaligen Projekts auf die Landschaft und das Ortsbild untersucht worden. Als Schlussfolgerung der Untersuchung sei – in Kenntnis und unter Einbezug des ISOS-Einzeleintrags des Elektrizitätswerks – festgestellt worden, dass das Konzessions- und Bauprojekt keine negativen Veränderungen bewirke.