5. Das Bundesgericht setzte das Verwaltungsgericht am 11. Dezember 2023 darüber in Kenntnis, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 3. November 2023 (VWBES.2023.55) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht worden war (Verfahren 1C_663/2023 betreffend Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften / Projekt Optimierung Kraftwerk Q._____). Am 24. Januar 2024 ging die Verfügung des Präsidenten der I. öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 12. Januar 2024 im Verfahren 1C_663/2023 ein, wonach das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde.