2.3. Die Beschwerdeführenden nahmen dazu am 4. Oktober 2023 Stellung und ersuchten um Gutheissung des gestellten Sistierungsantrags unter Kostenund Entschädigungsfolge der Beschwerdegegner. 2.4. Der instruierende Verwaltungsrichter wies den Antrag der Beschwerdeführenden, das vorliegende Beschwerdeverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des hängigen Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn (VWBES.2023.55) zu sistieren, mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 ab. 3. Die I._____ AG erstattete am 6. November 2023 ihre Beschwerdeantwort. Sie stellte folgende Anträge: 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer 1-4 sei nicht einzutreten.