2. 2.1. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Rechtsabteilung, (nachfolgend: "Departement BVU") beantragte am 22. September 2023 namens des Regierungsrats, das Sistierungsgesuch sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2.2. Auch die Beschwerdegegnerin beantragte mit Eingabe vom 27. September 2023, das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführenden sei abzuweisen und das Verfahren ohne Verzug fortzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST unter solidarischer Haftung zu Lasten der Beschwerdeführenden.