D. 1. D._____, C._____, B._____ und A._____ fochten den Regierungsratsbeschluss vom 14. Juni 2023 mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vom 24. August 2023 an. Sie beantragten: 1. Es sei festzustellen, dass der Regierungsratsbeschluss Nr. 2015-000164 vom 18. Februar 2015, insofern er zu Eingriffen in das ISOS-Objekt Kraftwerk Q._____ führt, teilweise nichtig ist. 2. Der angefochtene Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-00717 vom 14. Juni 2023 sei in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und das Projekt "Optimierung Kraftwerk Q._____" sei nicht zu genehmigen und die Konzession nicht zu ändern.