1. Umweltverträglichkeitsprüfung Gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht vom 27. Januar 2021 und die definitive Beurteilung durch die Umweltschutzfachstellen der Kantone Aargau und Solothurn vom 5. März 2021 wird festgestellt, dass das Bauprojekt mit den vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen der Umweltschutzgesetzgebung entspricht und umweltverträglich ist. Voraussetzung für diese positive Beurteilung ist die Berücksichtigung und Umsetzung der Anträge im erwähnten Beurteilungsbericht.