Entscheid des Regierungsrats vom 14. Juni 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Das ursprünglich von der L._____ erbaute und genutzte Kanalkraftwerk wurde vom Elektrizitätswerk der Stadt Q._____ übernommen, elektrifiziert und 1894 zur Stromversorgung der ersten elektrischen Nutzungen der Stadt Q._____ in Betrieb genommen. Im Laufe der Zeit wurde das Kraftwerk in mehreren Bauetappen erweitert und erneuert. Die Wasserkraftanteile entfallen zu 82 % auf den Kanton Solothurn und zu 18 % auf den Kanton Aargau. Die Kraftwerksanlagen liegen im Kanton Aargau, das Wehr und das Dotierkraftwerk im Kanton Solothurn.