nen Einzelfall bzw. um Einzelfälle handelt, wenn die gesuchstellende Person durch ihr Gesamtverhalten sowie durch Begleichung der offenen Forderungen zu erkennen gibt, dass sie ihren Verpflichtungen grundsätzlich nachkommt, wenn es um äusserst geringe Forderungen geht oder wenn die Umstände, die zur Betreibung geführt haben, wie namentlich eine - 22 - schwere Erkrankung oder eine erschwerte gesamtwirtschaftliche oder persönliche Situation, entschuldbar sind und nahelegen, dass der belastete finanzielle Leumund nicht dem fehlenden Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben als Ganzes gleichgestellt werden kann.