Das geltende Recht sieht vor, dass der Betreibungsregisterauszug für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungen oder Krankenkassen aufweisen darf. Ansonsten ist eine Einbürgerung nicht möglich. Diese Regelung kann in - 17 -