Am 25. Januar 2017 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat jedoch einen Entwurf zur Änderung des KBüG für die 1. Beratung zur Beschlussfassung (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 25. Januar 2017 zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht [KBüG], Änderung, 17.29 [nachfolgend: Botschaft 2017]). Die regierungsrätlichen Anträge umfassten, neben Anpassungen an das Bundesgesetz, Änderungen im Bereich der Bewertung von Betreibungen gemäss § 9 KBüG. Zur Begründung ist der Botschaft 2017 Folgendes zu entnehmen (Botschaft 2017, S. 10, Hervorhebungen hinzugefügt):