Falls keine solchen Betreibungen vorliegen, hingegen andere Betreibungen von Privatpersonen oder Firmen, sei in einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen trotz fraglicher Zahlungsmoral erfüllt sei (Botschaft 2011, S. 50). Die Botschaft diskutiert in diesem Zusammenhang das Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2010.261 vom 6. Dezember 2010 (Botschaft 2011, S. 50 f.). Das Verwaltungsgericht hat darin Folgendes erwogen (Hervorhebungen hinzugefügt): - 16 -