In Bezug auf den Nachweis der Einhaltung finanzieller Verpflichtungen ist der Botschaft 2011 zu entnehmen, dass während der Frist von drei Jahren vor Einreichung des Gesuchs keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungseinrichtungen oder Krankenkassen vorliegen dürfen (Botschaft 2011, S. 50). Falls keine solchen Betreibungen vorliegen, hingegen andere Betreibungen von Privatpersonen oder Firmen, sei in einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen trotz fraglicher Zahlungsmoral erfüllt sei (Botschaft 2011, S. 50).