schaft 2011 wird deutlich, dass die neu normierten materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen in dem Sinne absolut zu verstehen sind, dass ein Einbürgerungsgesuch abgewiesen werden muss, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder während des hängigen Einbürgerungsverfahrens wegfällt (Botschaft 2011, S. 30). In Bezug auf den Nachweis der Einhaltung finanzieller Verpflichtungen ist der Botschaft 2011 zu entnehmen, dass während der Frist von drei Jahren vor Einreichung des Gesuchs keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungseinrichtungen oder Krankenkassen vorliegen dürfen (Botschaft 2011, S. 50).