[Abs. 5] Für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens darf der Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungseinrichtungen oder Krankenkassen aufweisen. [Abs. 6] Andere Betreibungen können bei der Prüfung der Integration angemessen berücksichtigt werden. [Abs. 7] Weist die gesuchstellende Person nach, dass eine Betreibung ungerechtfertigt erfolgte, fällt diese ausser Betracht.