Dieser ist gegeben, wenn die gesuchstellende Person – positiv – ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis, eine selbständige wirtschaftliche Erwerbstätigkeit, Bemühungen zur Suche einer Arbeitsstelle oder bei einer befristeten Anstellung den Willen zur selbständigen wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit nachweist (Abs. 1 lit. a), eine aktive Bildungstätigkeit oder entsprechende Bemühungen nachweist (Abs. 1 lit. b) oder ihre Lebenskosten und Unterhaltspflichten auf absehbare Zeit durch Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter, auf die ein Rechtsanspruch besteht, decken kann (Abs. 1 lit. c).