Urteil des Bundesgerichts 1D_7/2019 vom 18. Dezember 2019, Erw. 3.1). So räumt das Bundesrecht den zuständigen Behörden weder ausdrücklich noch sinngemäss ein Entschliessungsermessen in dem Sinne ein, dass es ihnen freistünde, eine Person trotz Erfüllung sämtlicher auf eidgenössischer und kantonaler Ebene statuierter Einbürgerungsvoraussetzungen nicht einzubürgern. Eine entsprechende Nichteinbürgerung wäre willkürlich und würde das Rechtsgleichheitsgebot verletzen (BGE 138 I 305, Erw. 1.4.5, Urteil des Bundesgerichts 1D_7/2019 vom 18. Dezember 2019, Erw. 3.2).