5. 5.1 Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des Beschlusses des Grossen Rates vom 20. Juni 2023. Der Grosse Rat hat am 20. Juni 2023 beschlossen, das Einbürgerungsdossier nicht an sich zu ziehen (siehe vorne Prozessgeschichte A/3). Materiell über die Einbürgerung entschieden hat die EBK mit ihrem Entscheid vom 20. Juni 2023 (act. 1 f.). Diesen Entscheid legen die Beschwerdeführenden der Beschwerde bei (Beschwerdebeilage 2) und auf ihn beziehen sich auch die vorgebrachten Rügen. Die EBK stellt eine Kommission des Grossen Rates und damit ein Organ desselben dar (§ 9 Abs. 1 lit.