Mit Schreiben vom 28. November 2023 beantragte der Vertreter der Beschwerdeführenden die Edition des anonymisierten Protokollauszugs der entsprechenden Kommissionssitzung und dessen Zustellung an die Parteien. Die Eingabe wurde der EBK zur Kenntnisnahme zugestellt. Auf die -4- Edition des Protokollauszugs hat das Verwaltungsgericht verzichtet (siehe dazu hinten Erw. II/7). 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. Februar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: