B. 1. Gegen den Entscheid der EBK vom 20. Juni 2023 liessen die Beschwerdeführenden am 24. August 2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 3 ff.): 1. Der Beschluss des Grosse Rates vom 20. Juni 2023 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin und ihren Kindern um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sei zu genehmigen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge (inkl. 7.7% MwSt.) zu Lasten des Beschwerdegegners.