3. An der Sitzung vom 15. Mai 2023 lehnte die Einbürgerungskommission des Grossen Rates (EBK) das Gesuch der Beschwerdeführenden mit fünf gegen drei Stimmen ab (Beschwerdebeilage 3; Protokoll des Grossen Rats [Prot. GR] vom 20. Juni 2023, Art. 931, S. 2052 f., Votum Büchi), da die Beschwerdeführerin 1 während des hängigen Einbürgerungsverfahrens dreimal von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben worden sei und damit die absolut geltenden Voraussetzungen gemäss § 9 Abs. 5 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 12. März 2013 (KBüG;