Dezember 2022 für alle drei Beschwerdeführenden Antrag um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz und im Kanton Aargau (VB 60). Mit Schreiben vom 16. Dezember 2022 hielt der Gemeinderat fest, dass bei der Aufarbeitung des Einbürgerungsgesuchs betreffend die Beschwerdeführerin 1 ein Betreibungsregisterauszug vom 12. Mai 2022 zum Vorschein gekommen sei, aus welchem sich drei Betreibungen aus dem Jahr 2020 ergäben, wobei mittlerweile die den Eintragungen zugrundeliegenden Forderungen beglichen und die Einträge wieder gelöscht worden seien (VB 44 f., 18 f., 20).