3.2. Nachdem das Gutachten F._____ nicht als Grundlage für den erfolgten Sicherungsentzug respektive die angeordneten Auflagen dienen kann, gemäss rechtskräftiger Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 17. Juni 2022 für die Wiedererteilung des Führerausweises jedoch eine verkehrsmedizinische Begutachtung der Stufe 4 vorausgesetzt ist, ist die Angelegenheit an das Strassenverkehrsamt zurückzuweisen, um eine erneute, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende verkehrsmedizinische Begutachtung bei einer anderen Gutachtensperson durchführen zu lassen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zulasten des Kantons, zumal es nicht