Die aufgezeigten Unzulänglichkeiten lassen sich auch mit der gutachterlichen Stellungnahme vom 5. Mai 2023, die sich zum hausärztlichen Bericht vom 24. März 2023 und zum neurologischen Bericht vom 31. März 2023 respektive 3. April 2023 äussert, nicht beseitigen (vgl. Akten Strassenverkehrsamt, act. 111 f.; Akten DVI, act. 138 ff.). Im Gegenteil übersieht die Gutachterin, dass der Neurologe mittlerweile auch die Fahreignung für die – zur zweiten medizinischen Gruppe zählenden – Kategorie C bejaht, womit sich entgegen ihrer Auffassung sehr wohl neue Gesichtspunkte im Vergleich zu den Vorberichten ergeben hatten (Akten DVI, act. 140; Akten Strassenverkehrsamt, act.